Oft wird in den Medien seit Freitag mit Schlagzeilen gefeiert, das Haus Axel Springer habe gegen einen Werbeblocker gewonnen. In Wirklichkeit hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 24.6.2016, Az.: 6 U 149/15, die Blockade von Werbung für zulässig erklärt. Adblocking ist nach dem Urteil nur insoweit unzulässig, als die Software die Werbung nach vorgegebenen Kriterien und gegen Zahlung eines Entgelts nicht unterdrückt ("Whitelist").
Das OLG meint, die Pressefreiheit erlaube nicht, gegen den Willen des Nutzers zu werben. Wie das Gericht denkt, lässt sich daraus schließen, dass es erklärt, dem Nutzer dürfe unerwünschte Werbung nicht aufgedrängt werden.
Die "Whitelist"-Funktion akzeptiert das Gericht nicht, weil es zu ihr den § 4a Abs. 1 S. 1 UWG gefunden hat.
Anmerkungen
1.
Die Medien können nur hoffen, dass das Geschäftsmodell, Werbung zu blockieren, seinen Sinn verliert, wenn die Blocker sich kein Geld mehr durch Freischaltungen beschaffen können.
2.
Diese Entscheidung offenbart, dass teilweise Gerichte die Wirtschaft nicht verstehen. Ohne Werbung keine Wirtschaft. Werbung ist notwendigerweise Teil unserer Gesellschaft.
3.
In jeder Publikation zur Pressefreiheit wird dargelegt, dass die Pressefreiheit auch das Recht auf Werbung umfasst. Deshalb würde es sehr überraschen, wenn der Bundesgerichtshof dieses Urteil, soweit es sich gegen Werbung richtet, nicht aufheben würde.
4.
§ 4a Abs.1 Satz 1, den das OLG Köln anwendet, regelt:
(1) Unlauter handelt, wer eine aggressive geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die dieser andernfalls nicht getroffen hätte.
5.
Es handelt sich bei dieser Urteilsbegründung gegen die Werbung um ein weiteres Beispiel für richterlichen Dezisionismus: der führende Richter hat offenbar mehr Vorurteile gegen die Werbung und die Presse als es für eine ausgewogene Rechtsprechung gut sein kann. Siehe zum Dezisionismus links nebenan auf dieser Startseite die Suchfunktion, Suchwort: Dezisionismus.