So titelte Hans Leyendecker in der Süddeutschen Zeitung am 10. September 2012. Nun verlor der Moderator soeben erneut, wie auch sonst schon öfters. Dieses Mal entschied gleich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem anderen Fall gegen Jauch.
Zuerst noch zurück zum SZ-Bericht von Leyendecker. Er berichtete am 10.9.2012:
„Günther Jauch fragte in seiner ARD-Talkshow nach dem angeblichen Vorleben von Bettina Wulff - sie klagte und er akzeptierte nun [eine Unterlassungsverpflichtung]. Aus ihrer Sicht hat der Moderator das Rotlicht-Gerücht erst salonfähig gemacht... Jauch, den die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung scherzhaft den 'Gegendarstellungskönig' nennt.”
„Gegendarstellungskönig” bezieht sich darauf, dass Jauch besonders viele Prozesse gegen die Presse führt. Einen Eindruck können Sie sich verschaffen, vor allem zu Niederlagen, wenn Sie links in die Suchfunktion unserer Homepage „Jauch” eingeben.
Nun hatte es Jauch in einem anderen Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) versucht. Verloren hatte er schon in erster und zweiter Instanz vor den Hamburger Gerichten und dann auch noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof, worüber wir an dieser Stelle am 3.11.2009 und zuvor am 24.11.2008 berichteten (vgl. unsere Suchfunktion). Mit diesen Niederlagen gab sich der Moderator aber nicht zufrieden.
Jauch (und seine Frau Thea) haben auch diesen langjährigen Rechtsstreit um einen Medienbericht über ihre Hochzeit endgültig gegen BUNTE verloren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wies vor kurzem, am 16.6.2016, die Beschwerde des Ehepaars ab (Az.: 68273/10 und 34194/11).
Der EGMR beurteilte die Sach- und Rechtslage ebenso wie schon alle drei deutschen Instanzen. Siehe zu Einzelheiten unsere Meldung vom 3.11.2009 an dieser Stelle.
Anmerkung: Der Verf. dieser Zeilen war für von Jauch angegriffene Verlage verantwortlich.