Nämlich mit Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro. Bisher: eine Million.
Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen gelten künftig als Verbrechen und werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem und 10 Jahren bestraft. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an den Konzernumsatz des Geschäftsjahres an.