Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht, BVGer, hat am 1.2.2016 (B-6068/2014) auch für das deutsche Recht hoch interessant dargelegt:
Die Wortmarke "Goldbären" ist für "confiserie, à savoir bon-bons gélifiés" (Klasse 30)
zwar nicht unterscheidungskräftig, aber angesichts einer jahrelangen, konstanten IGE-Eintragungspraxis gestützt auf den Gleichbehandlungsgrundsatz trotzdem als Marke zuzulassen.
Von der Markenhinterlegerin vorgebrachte Beispiele belegen eine konstante, seit den Achtzigerjahren bestehende und trotz angepasster Richtlinien weitergeführte Praxis des IGE, Wortkombinationen der Elemente GOLD mit einer auf eine übliche Form der beanspruchten Waren hinweisenden Tier- oder Sachbezeichnung als Marke für Süsswaren der Klasse 30 einzutragen.
Anmerkungen
1.
IGE = Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum. Es ist das Zentrum der Schweizerischen Eidgenossenschaft für alle Fragen zu Patenten, Marken, Herkunftsbezeichnungen, Designschutz und Urheberrecht.
2.
Am Montag, 8. Januar 2007, haben wir an dieser Stelle aus einem von uns geführten Verfahren berichtet:
Ein großer Fortschritt: Bundespatentgericht wendet sich gegen eine uneinheitliche Praxis der Markenstellen.