Das Frankfurter Amtsgericht verhängte am 18.4.2016 gegen einen 20-jährigen Bauunternehmer ein Jahr Haft.
Zwei Wochen nach einer Bewährungsstrafe war der Fahrer wieder „erwischt” worden. Zuvor, aber nach dem Urteil, wurde er ohne Sicherheitsgurt geblitzt. Einmal fuhr er auf einen Zivilpolizisten zu, der ihn noch von seinem Prozess kannte.
Die Verteidigung: Er brauche beruflich ein Fahrzeug, um auf die Baustellen zu kommen. Aufgrund der gegen ihn verhängten Führerscheinsperren könne er keine Fahrprüfung absolvieren. Das Gericht verhängte neben der Haftstrafe auch noch eine erneute Führerscheinsperre von einem Jahr.