Bei der obergerichtlich umstrittenen Frage, auf welche Marktpreiserhebung (Schwacke-Liste oder Fraunhofer-Marktpreisspiegel) abgestellt werden soll, entscheidet sich das Oberlandesgericht Hamm für eine Mittelwertlösung: "Fracke"; ein neuer Fall: Az.: 9 U 142/15.
Die Begründung:
Da die unterschiedlichen Erhebungsmethoden beider Auswertungen Vor- und Nachteile hätten, hält es das OLG für sachgerecht, keine der Listen isoliert heranzuziehen, sondern auf ihren Mittelwert abzustellen.