In diesen Tagen wird das vor 500 Jahren von Herzog Wilhem IV von Bayern verfügte Reinheitsgebot für Bier als das weltweit älteste Lebensmittelgesetz der Welt gefeiert. Verfügt wurde vom Herzog:
"Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden."
Es sind jedoch schon aus dem 12. Jahrhundert Vorschriften zur Qualität (und zum Preis) des Bieres bekannt. Außerdem: Wasser, Malz und Hopfen als Rohstoffe hat schon 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern für München festgelegt. 1493 wurde eine "Biersatzordnung" von Herzog Georg dem Reichen für das Teilherzogtum Niederbayern erlassen. Albrechts Sohn Wilhelm IV. erstreckte dann 1516 dieses Reinheitsgebot auf ganz Bayern.