Am Wochenende erzählen wir an dieser Stelle gelegentlich auch Juristen-„Witze” oder berichten neben anderem über Kuriositäten aus dem Rechtsbereich. Heute zitieren wir aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2015 (Az.:1 AGH 25/15).
Nachdem sie auch das Referendarexamen bestanden hatte, beantragte eine Juristin erfolglos die Zulassung als Rechtsanwältin. Der Antrag wurde von der Kammer und auch gerichtlich vor allem deshalb abgelehnt, weil diese Juristin wegen Beleidigungen aufgefallen und deshalb auch (mäßig) verurteilt worden war. Einem Ausbilder hatte sie zu dem von ihm ausgestellten Zeugnis gemailt - wir zitieren aus der Entscheidung:

„[...] Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weitbild entspricht dem des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo.
Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst, ich konnte ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out.
Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglichkeit bietet: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.
Nun, ich beglückwünsche Sie zu diesem strahlenden Sieg, genießen Sie ihn aufrichtig, kosten Sie ihn bloß richtig aus - denn während es für mich nur ein unerhebliches Ärgernis ist (welches mich, zugegeben ziemlich in meinem Rechtsempfinden berührt), ist es für Sie der Höhepunkt ihres Lebens. Etwas Schöneres wird ihnen während Ihrer armseligen Existenz nie erfahren. [...]“

Nachdem ein Strafantrag gestellt wurde, versuchte die Klägerin, bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und wandte sich, als dies nicht gelang, an eine Oberstaatsanwältin ... per E-Mail, in welcher sie erklärte:
„[...] Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft, Rechtsbrüche zu verfolgen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch noch einmal eine Grundstudiumsvorlesung.“

Anmerkung:
Vielleicht ist die Kollegin noch frei.