Das gesamte aktuelle Presserechts-Schrifttum geht ausnahmslos auf diese Auseinandersetzung ein. Entschieden hat nun - nach 16 Jahren Rechtsstreit bei Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht - der EGMR am 07.04.2016 unter dem Az.: 52205/11. Auch der EGMR konnte nur - ganz einfach - feststellen, dass Satire nicht irreführen darf und die WirtschaftsWoche-Satire eben irreführt. Ein technisch manipuliertes Bild hatte den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild von Ron Sommer zu sein.
Anmerkung
Wir hatten schon am 12. März 2005 zu diesem Rechtsstreit an dieser Stelle angemerkt:
Die WirtschaftsWoche braucht nur - in dem vom Bundesverfassungsgericht an den Bundesgerichtshof zurückverwiesenen Verfahren - nachzuweisen, dass das BVerfG Sachverhalt falsch unterstellt hat. Unterstellt hat das BVerfG, die Leser würden selbst bei einer Satire annehmen, eine Einzelheit - wie das photografisch abgebildete Gesicht Ron Sommers - werde hundertprozentig realistisch wiedergegeben und nicht etwa um 5 % leicht verzerrt. Die Leser - so das BVerG - müssten gesondert zu jedem Detail, getrennt wahrgenommen, klar erkennen, dass es verzeichnet sei. So nebenbei wird wieder einmal ein Grundsatzfehler offenkundig. Die Entscheidungen unterstellen, „die Betrachter” würden alle „davon ausgehen, dass die abgebildete Person in Wirklichkeit so aussieht”. Bezeichnenderweise formuliert der Beschluss direkt nebeneinander in den Gründen: „die Betrachter” und genauso: „der Betrachter”. In Wirklichkeit fassen die Betrachter unterschiedlich auf. Die eine Gruppe fasst so auf, wie die Richter, die beim BGH und die andere Gruppe so, wie die Richter, die beim BVerfG entschieden haben. Der Verf. dieser Zeilen vermutet, dass die Richter des BVerfG einer lediglich kleinen Gruppe angehören, die nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes unbeachtlich ist.