Eine Frau aus Thüringen hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt, weil sie weder Fernseher noch Radio nutzt und das System zur Rundfunkfinanzierung für verfassungswidrig hält. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag im März dieses Jahres, wie vielfach berichtet, für verfassungsgemäß erklärt.
Die Frau hat sich auch geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben.
Seit 4. Februar 2015 wurde sie in Erzwingungshaft festgehalten. Unter öffentlichem Druck hat nun der MDR seinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück genommen. Deshalb hat die Justizvollzugsanstalt, wie soeben gemeldet wird, die Frau jetzt aus der Haft entlassen. Aber das Verfahren kann fortgesetzt und die Frau wieder eingesperrt werden, wenn erneut ein Haftbefehl beantragt wird, erklärte die Justiz.
Ist das rechtlich richtig? Nach Ansicht des Verf. dieser Zeilen: nein. Solche Ansichten sind veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden und das gesamte Schrifttum sind unisono der Meinung:
Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.
Unjuristisch, auf diesen Fall bezogen: Man muss die Kirche im Dorf lassen, oder: Wo sind denn hier unsere aktuell so lautstark beschworenen Werte?
Zuletzt wird nach den bisherigen Erfahrungen wenigstens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte helfen, falls die Rundfunkanstalten nicht wieder zuvor unter öffentlichem Druck nachgeben müssen und die deutschen Gerichte nicht uneinsichtig hoffen: „Normalerweise knicken die Schuldner dann ein”. So wird der Sprecher des Amtsgerichts Bad Salzungen zitiert.