Der Dt. Anwaltverein, also eine seriöse Quelle hat berichtet:
Im KCK-Verfahren werden 46 Anwältinnen und Anwälte der Zuarbeit für oder der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Kern allein aus dem Grund beschuldigt, weil sie kurdische Angeklagte verteidigt haben.
Ergänzt wird: In einer Verhandlung konnten fünf Kollegen wegen ihrer Festnahme ihre Mandanten vor Gericht nicht verteidigen.
Anmerkung: KCK = Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans.