Hier hat einmal ein Mediziner das Sprichwort widerlegen wollen, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Aber er ist zu weit gegangen.
Ein medizinischer Sachverständiger hat sich verraten. Er hat wohl Anerkennung gesucht. Er hat vor Erstattung seines Gutachtens zu einem Strafverfahren gegen einen Arzt erklärt: "Ich habe versucht, eine Grundlage zu finden für eine Anklage der Staatsanwaltschaft.“ Daraufhin stellte der Verteidiger sofort einen Befangenheitsantrag.
Das Dortmunder Landgericht, die 31. Strafkammer, gab jetzt am 7. März 2016 dem Befangenheitsantrag statt. Die Richter nahmen an, dass der Sachverständige bewusst "belastende Umstände gesucht“ hat, um "den Angeklagten zu überführen“.