Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Aber gestern, am 2. März, hat sich der Vorsitzende Richter einer Kammer des Landgerichts Bochum bei Beginn eines Zivilprozesses zur Software-Manipulation im VW-Abgas-Skandal geäußert. So etwa auch schon Beck Aktuell.
Nach Auffassung des Richters besteht keine Pflicht des Herstellers oder Händlers zur Rücknahme der verkauften Autos. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor. Dieser Mangel sei aber in dem ihm vorliegenden Fall nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben.
Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess zur Abgas-Affäre.