Entschieden hat am Ende das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil vom 23.02.2016 (Az.: 3 A 11052/15.OVG).
Er war beamteter Lehrer einer Berufsbildenden Schule. Er wurde seit seiner Einstellung in den Schuldienst mehrfach wegen Beschwerden über seinen Unterrichtsstil und sein Sozialverhalten versetzt. Ab dem Jahr 2004 erkrankte er längerfristig. Er wurde wiederholt amtsärztlich untersucht und zunächst wegen einer psychischen Störung für dienstunfähig befunden. Bei einer weiteren Untersuchung stellte die Amtsärztin im Februar 2012 fest, dass der Beamte nunmehr dienstfähig war. Eine erneute amtsärztliche Untersuchung zur Frage seiner Dienstfähigkeit im Mai 2012 kam zu demselben Ergebnis. Daraufhin forderte das Land ihn auf seinen Dienst wieder anzutreten, was er bis Mitte August 2012 jedoch nicht tat.
Stattdessen legte er privatärztliche Atteste vor, die ihm ohne weitere Begründung "Arbeitsunfähigkeit" bescheinigten. Die Geschichte geht weiter und weiter.
Schließlich waren aber nur mehrere Monate entscheidend. Das OVG meinte, der Beamte habe ein sehr schwer wiegendes Dienstvergehen begangen, indem er vorsätzlich mehrere Monate von seinem Dienst ferngeblieben sei. Dadurch habe er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren.