Es stimmt, es ist am vergangenen Freitag ein Urteil gegen Kinderlärm ergangen. Es wird jedoch offenbar von Vielen missverstanden und sogar polemisch oder opportunistisch interpretiert.
Ein Richter des Amtsgerichts St. Georg in Hamburg hat zwar trotz des Kinderlärmschutzgesetzes und des drohenden Shitsorms und phrasenhafter Bekundungen: „Kinder sind unsere Zukunft“ in der Tat den denkwürdigen Satz geprägt: „Kinderlärm überlagert nicht das Eigentumsrecht“, und er hat dementsprechend den Betrieb einer Kita für rechtswidrig erklärt.
Aber:
Die Kita befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, dessen Teilungserklärung für die Räumlichkeiten der Kita nur „Ladenfläche” zulässt. Das Gericht hat dargelegt, dass die Kita die in der Teilungserklärung festgelegten Voraussetzungen für eine „Ladenfläche” nicht erfüllt. Außerdem hat der Richter abfedernd hinzu gefügt: Der Eigentümer der Kitaräume habe keine ausreichenden Maßnahmen vorgenommen, um die Nachbarn vor dem Kinderlärm zu schützen.
Anmerkung: Siehe zu kinderlärm-freundlichen Entscheidungen links in der Suchfunktion „Kinderlärm”.