Wie hat dieser Jurist wohl früher gearbeitet?! Ständig müssen Richter, aber auch Staatsanwälte und sogar alle Juristen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens Interessen gegeneinander abwägen. Wie kann man pflichtgemäß abwägen, wenn ein Pflichtbewusstsein fehlt?
Der Staatsanwalt ist jetzt 55 Jahre alt und wird schon unzählige Male verpflichtet gewesen sein, Entscheidungen zu treffen.
Vergangene Woche wurde der Staatsanwalt vom Landgericht Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Es droht ihm nun der Entzug des Beamtenstatus. Urteil vom 25.02.2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12: sechs Fälle der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt wurden aufgedeckt. Seit dem Bekanntwerden im Juni 2012 ist der Staatsanwalt bei vollen Bezügen vom Dienst beurlaubt.
Nachgewiesen ist: Zwei Fälle sind durch die Schuld des Staatsanwaltes verjährt. Die Schuld der durch die Verjährung begünstigten Straftäter sei, so das Gericht, zweifelsfrei belegt. Sie hatten gestanden. In vier Fällen sei, so das Gericht weiter, eine Verurteilung von Tätern zwar noch gelungen. Durch die lange Verfahrensdauer hätten die Täter aber milder bestraft werden müssen.
Es ging um Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Betrugs, versuchten Totschlags, Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs in der Zeit von 2005 und 2012.
Als Grund für sein Verhalten konnte der Staatsanwalt nur „Überlastung” nennen.