Der Bundesgerichtshof hat soeben drei Urteile vom 16. Februar 2016 - X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15 - bekannt gegeben, jedoch noch nicht im Volltext veröffentlicht. Entschieden hat der BGH, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig ist, keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste darstellen. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt.
Die Begründung:
Die Verpflichtung des Fluggasts, das Beförderungsentgelt bei Vertragsschluss zu entrichten, widerspricht nicht wesentlichen Grundgedanken des Personen(Luft)beförderungsrechts und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Rechtsgrundlagen seien nicht so geprägt, dass Vorauszahlungsklauseln als unvereinbar mit dem gesetzlichen Gerechtigkeitsmodell anzusehen wären. Eine andere Regelung wäre nicht interessengerecht und auch nicht praktikabel.