So hat das Saarländische OLG entschieden. Az.: 3 U 26/02 -1-. Das Gericht räumt dem Fahrer nicht ein, dass er vor Schreck fehlerhaft reagiert. Der eine oder andere wird sich fragen, ob vor den Richtern noch nie ein Tier über die Straße gelaufen ist, oder ob die Richter überhaupt nicht Auto fahren, oder ob die Richter ganz im Gegenteil geübt sind, Rallys zu fahren. Aber: Andere Gerichte haben bereits in gleichem Sinne entschieden wie das Saarländische OLG. Das Urteil können Sie hier nachlesen.