Der Bundesgerichtshof hat unter dem Az.: X ZR 4/15 neu entschieden: Zugunsten eines Wohnungseigentümers kommt ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums durch ihn nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen. Hier können Sie das gesamte Urteil nachlesen.