Sie werden von diesem neuen Urteil soeben schon gehört haben. Entschieden hat der Bundesgerichtshof zur Facebook-Einladung "Freunde finden" in einem vorgestern bekannt gegebenen Urteil vom 14.1.2016 mit dem Aktenzeichen: I ZR 65/14. Sie finden dieses Urteil auf der Homepage des BGH.
Die Urteilsbegründung kurz und bündig:
Die mithilfe der Facebook-Funktion "Freunde finden" versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die noch keine Facebook-Mitglieder sind, stellen eine belästigende Werbung im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb dar.
Hilfreich ist allgemein für Nutzer und Betreiber, dass der BGH in diesem Urteil nebenbei erneut einem oft zu beobachtenden Kunstgriff eine Absage erteilt, nämlich:
„Die nebenher mitgeteilten weitergehenden Informationen können eine Irreführung nicht ausräumen, weil ihre Kenntnisnahme durch den Nutzer nicht sichergestellt ist.