Die Verlegerverbände und andere machen zur Zeit darauf aufmerksam:
Nach der „EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ für Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen online vertreiben, ist ab 9. Januar 2016 darauf hinzuweisen:
„Die Europäische Kommission stellt (voraussichtlich ab dem 15.02.2016) unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.“ Dieser Hinweis muss nach der Richtlinie „leicht zugänglich“ sein, also beispielsweise im Impressum. Funktionieren soll der Link ab 15. Februar 2016. Die Informationspflicht und damit die Abmahngefahr bestehen jedoch schon jetzt.