Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage des 1. FC Köln gegen den "Kölner Böllerwerfer" auf 30.000 Euro Schadenersatz, die der Verein wegen einer gegen ihn verhängten Verbandsstrafe fordert, mit einem gestern bekannt gemachten Berufungsurteil vom 17.12.2015 abgewiesen.
Begründung:
Die den Zuschauer treffende vertragliche Pflicht, Spielstörungen wie das Zünden von Knallkörpern zu unterlassen, diene nicht dem Zweck, den Fußballverein vor der Verhängung einer Verbandsstrafe als Sanktion des Vorfalls zu schützen.
Der 1. FC Köln darf Revision einlegen.