Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben mit Wirkung zum 1.1.2016 ihre Unterhaltsleitlinien an die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Grundlage ist eine Rechtsverordnung des Bundesjustizministers. Die erhöhten Bedarfssätze zum Kindesunterhalt werden damit so nachvollzogen, wie sie in der "Düsseldorfer Tabelle“ bereits veröffentlicht sind.
Von den Tabellenbedarfssätzen sind zur Ermittlung des Zahlbetrages das hälftige staatliche Kindergeld (ab 01.01.2016 also zum Beispiel 95 Euro für ein erstes und zweites Kind) abzuziehen. Zudem ist im Leitlinientext der Regelbedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand (das betrifft vor allem Studenten) auf 735 Euro monatlich angehoben worden.