Ein weiteres Urteil zum Thema haben wir für die Nutzer der von uns betreuten Ratgeber-Dienste eingestellt: Ein Katzenliebhaber konnte sich erfolgreich gegen eine Räumungsklage seines Vermieters wehren. Das Landgericht München I (Az. 14 S 13615/98) entschied, dass wegen einer angeblichen unerlaubten Katzenhaltung ein Mietverhältnis nicht fristlos gekündigt werden kann. Vertraglich darf nicht verboten werden, Kleintiere in einer Mietwohnung zu halten. Eine angebliche Katzenhaarallergie des Vermieters ließ das Gericht nicht gelten. Die Katze wurde nämlich in einer geschlossenen Wohnung gehalten und zufällige Begegnungen mit Katzen lassen sich schlechthin nie vermeiden. In besonderen Härtefällen kann ein Vermieter allenfalls versuchen, die Katzenhaltung mit einer Unterlassungsklage verbieten zu lassen. Das Urteil können Sie hier abrufen.
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