Als Pionier hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer herausgestellt. Und jetzt dies:
In einer Eil-Pressemitteilung „erläutert” nun die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dass das besondere elektronische Anwaltspostfach „nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2016 startet”. Grund dafür sei die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Mit der beauftragten Firma wird die BRAK einen neuen Projektplan verhandeln, aus dem sich dann ein neuer Starttermin ergibt.

Anmerkungen:
1. Nach dem Grundsatz der Gleichbewertung des Gleichsinnigen lässt sich dieses Beispiel auf andere Fälle zu den von Anwälten einzuhaltenden Sorgfaltspflichten übertragen, zum Beispiel bei den Wiedereinsetzungsanträgen.
2. Von Schadensersatz und einer Entschuldigung ist in der Eil-Pressemitteilung keine Rede.