Ein Fall zumindest für die mündliche Prüfung von Juristen. Würden Sie als Jurist auch so urteilen wie das Landgericht Stuttgart vor wenigen Tagen, am 19. November? Versuchter Mord: zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung.
Eine 21-Jährige war ungebremst in zwei radfahrende Männer gefahren. Einer starb, der andere wurde schwer verletzt. Durch Kurznachrichten auf dem Handy war die Fahrerin abgelenkt worden. Sie hielt nach dem Aufprall kurz an, war dann aber trotz schwerer Schäden an ihrem Wagen weitergefahren, unter anderem mit einem platten Reifen. Ob die Fahrerin die Radler sah, blieb unklar. Sie rief später die Polizei und sagte, sie sei mit einem Auto zusammengestoßen - die Polizei fahndete zu dieser Zeit schon.
Juristisch problematisch ist, dass wegen versuchten Mordes (Mord! wegen Unterlassung!) verurteilt wurde. Die Begründung:
Das Gericht nahm an, dass die Fahrerin billigend in Kauf genommen habe, dass durch ihre unterlassene Hilfeleistung jemand stirbt. Sie habe mit ihrer Flucht die Absicht gehabt, ihre Tat zu verdecken; dies sei ein Mordmerkmal.