Am 16. Juli und 12. März dieses Jahres hatten wir zuletzt über den (erfolgreichen) urheberrechtlichen Streit des Altkanzlers berichtet. Nun fordert er nach vielen (aus Spiegel-Online übernommenen) Medienberichten von den Autoren der "Kohl-Protokolle" Heribert Schwan und Tilman Jens sowie der Verlagsgruppe Random House gesamtschuldnerisch „mindestens” fünf Millionen Euro Schadenersatz. Begründung:
Die Veröffentlichung der Zitate habe das politische Lebenswerk Kohls sowie seine Freundschaft zu langjährigen Weggefährten beschädigt.
Der Verlag wendet bislang insbesondere ein, die geforderte Summe sei "nicht seriös". In einem Schadenersatzverfahren müssten alle Passagen einzeln darauf überprüft werden, ob sie Kohls Persönlichkeitsrechte "besonders schwerwiegend verletzten". Das sei bislang nicht geklärt.
Anmerkung:
Gerichtlich wird auch überprüft werden müssen, ob und inwieweit der Gesamteindruck maßgeblich ist.