Leser, die ihre Eltern unterhalten, klagen in Anfragen
immer wieder darüber, dass ihre Geschwister nicht für ihre Eltern mitsorgen.
Meist wird um die Beteiligung an den Kosten eines Altenpflegeheimes gestritten.
Im Mittelpunkt des Streites steht häufig, dass ein Unterhaltspflichtiger -
angeblich oder tatsächlich - nichts verdient, seine Familie aber dennoch gut
lebt, weil der Ehegatte des Unterhaltspflichtigen „auf dem Geld sitzt”.
Der
Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden:
Schwiegerkinder sind - dies ist
keine Neuigkeit - nur in Extremfällen ausnahmsweise gegenüber den Eltern ihres
Ehegatten unterhaltspflichtig. Deshalb müssen sie - darum ging es vor allem in
dem neuen Urteil - auch keine Auskunft über ihr Einkommen geben. Allerdings kann
sich das Einkommen von Schwiegerkindern auf die wirtschaftlichen Verhältnisse
des unterhaltspflichtigen Abkömmlings auswirken. Lediglich in diesem Rahmen ist
das Einkommen von Schwiegerkindern zu berücksichtigen. Allein deshalb müssen
Schwiegerkinder aber keine Auskunft erteilen. Nur der Abkömmling muss im Rahmen
seiner Auskunftspflicht angeben, wie sich die Einkommensverhältnisse seines
Ehegatten auf seine eigene wirtschaftliche Situation auswirken. Wenn insofern an
ihn beweislich nicht heranzukommen ist, kann sich der zahlende Bruder nicht
erfolgreich an die Ehefrau wenden. Az.: XII ZR 229/00. Die schriftliche
Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Wer diese Rechtsprechung für
ungerecht hält, dem kann man nur antworten:
Es verhält sich in manchen
Fällen noch schlimmer als Sie denken. Im entschiedenen Fall ist der
unterhaltspflichtige Sohn, der seinen Bruder mit den Kosten für das
Altenpflegeheim im Stich lässt, bei seiner Frau angestellt. Soweit es sich dem
BGH-Urteil entnehmen lässt, steuert dieser verheiratete Bruder nach wie vor
keinen Pfennig zu den Kosten des Altenpflegeheimes bei. Die messerscharfe Logik
der Juristen dieses Senats schreckt so etwas nicht ab. Die Rechtsprechung wird
sich, wenn überhaupt, erst ändern, wenn irgendwann dieser Senat neu besetzt
wird, oder wenn der BGH über einen noch krasseren Fall entscheiden muss. Nur
nebenbei dazu, wie zufällig mitunter Recht gesprochen wird: Wie wohl das Gericht
entschieden hätte, wenn ein Richter dieses Senats seine Mutter allein
unterhalten müsste, nur weil sein Bruder eine so geschickte Konstruktion
gefunden hat und weit besser daherkäme als der Richter?
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