Leser, die ihre Eltern unterhalten, klagen in Anfragen immer wieder darüber, dass ihre Geschwister nicht für ihre Eltern mitsorgen. Meist wird um die Beteiligung an den Kosten eines Altenpflegeheimes gestritten. Im Mittelpunkt des Streites steht häufig, dass ein Unterhaltspflichtiger - angeblich oder tatsächlich - nichts verdient, seine Familie aber dennoch gut lebt, weil der Ehegatte des Unterhaltspflichtigen „auf dem Geld sitzt”.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden:
Schwiegerkinder sind - dies ist keine Neuigkeit - nur in Extremfällen ausnahmsweise gegenüber den Eltern ihres Ehegatten unterhaltspflichtig. Deshalb müssen sie - darum ging es vor allem in dem neuen Urteil - auch keine Auskunft über ihr Einkommen geben. Allerdings kann sich das Einkommen von Schwiegerkindern auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Abkömmlings auswirken. Lediglich in diesem Rahmen ist das Einkommen von Schwiegerkindern zu berücksichtigen. Allein deshalb müssen Schwiegerkinder aber keine Auskunft erteilen. Nur der Abkömmling muss im Rahmen seiner Auskunftspflicht angeben, wie sich die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten auf seine eigene wirtschaftliche Situation auswirken. Wenn insofern an ihn beweislich nicht heranzukommen ist, kann sich der zahlende Bruder nicht erfolgreich an die Ehefrau wenden. Az.: XII ZR 229/00. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Wer diese Rechtsprechung für ungerecht hält, dem kann man nur antworten:
Es verhält sich in manchen Fällen noch schlimmer als Sie denken. Im entschiedenen Fall ist der unterhaltspflichtige Sohn, der seinen Bruder mit den Kosten für das Altenpflegeheim im Stich lässt, bei seiner Frau angestellt. Soweit es sich dem BGH-Urteil entnehmen lässt, steuert dieser verheiratete Bruder nach wie vor keinen Pfennig zu den Kosten des Altenpflegeheimes bei. Die messerscharfe Logik der Juristen dieses Senats schreckt so etwas nicht ab. Die Rechtsprechung wird sich, wenn überhaupt, erst ändern, wenn irgendwann dieser Senat neu besetzt wird, oder wenn der BGH über einen noch krasseren Fall entscheiden muss. Nur nebenbei dazu, wie zufällig mitunter Recht gesprochen wird: Wie wohl das Gericht entschieden hätte, wenn ein Richter dieses Senats seine Mutter allein unterhalten müsste, nur weil sein Bruder eine so geschickte Konstruktion gefunden hat und weit besser daherkäme als der Richter?