Das Oberlandesgericht Celle hat in einem neuen Beschluss Az.: 13 U 72/1516. Juni 2015 an dieser Stelle berichtet haben. Zu gesetzlichen Fristen hat das OLG Bremen unter dem Az. 2 U 132/14 dargelegt: Gesetzliche Fristen dürfen auch in Eilverfahren ausgenutzt werden. So etwa die Zweimonatsfrist zur Begründung der Berufung nach § 520 Abs. 2 Zivilprozessordnung. Es greift der allgemein für Fristen anerkannte Grundsatz: Wenn das Gesetz eine Frist festlegt, darf sie nicht durch die Rechtsprechung contra legem verkürzt und die Eilbedürftigkeit verneint werden.