Entschieden hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil mit dem Az.: 4 U 99/14 über die Klausel: "Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen". Die Begründung: Der private Käufer wird unangemessen benachteiligt. Das OLG Hamm hat in einem Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz entschieden; und zwar entgegen einem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Paderborn.
Anmerkung:
Es zeigt sich erneut, dass bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft wegen der unbestimmten Begriffe im Gesetz und in den AGB die Entscheidung dem verantwortungsbewusst angewandten Rechtsgefühl des entscheidenden Gerichts überlassen werden muss. Jeder Richter verfügt jedoch zu den meisten Fällen über ein etwas anderes Rechtsgefühl. Rechtsgefühl wird nicht gelehrt. Die Entscheidungen sind oft so unterschiedlich wie das Rechtsgefühl der Richter: richterlicher Dezisionismus.
Zum Problem des richterlichen Dezisionismus finden Sie zahlreiche Hinweise, wenn Sie links in die Suchfunktion „Dezisionismus” eingeben. In diesen Fundstellen wird oft darauf hingewiesen, dass die Wissenschaft der Rechtsprechung noch keine zuverlässigen Auslegungsmaßstäbe zur Verfügung stellt. Warum? Die Wissenschaft „pendelt zur Auslegung zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus hin und her” (so der Methodenexperte Fikentscher). Beide sind jedoch falsifiziert. Es müsste „ - ein Hauptproblem der aktuellen Rechtsphilosophie - „ein Weg zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus hindurch” gefunden werden (so der Rechtsphilosoph Kaufmann). Dieser Weg ist bis heute nicht mit einem allgemeinen Konsens gefunden worden. Der Verf. dieser Zeilen hat nach einer Lösung gesucht; siehe bei Google: „Grundnorm”, gleich auf der ersten Seite.