So entschieden hat der EuGH, C-347/14, vor wenigen Tagen. Für diese Angebote gilt, so der EuGH, unter bestimmten Voraussetzungen, die Richtlinie 2012/13/EU über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL). Der EuGH nimmt an, dass eine "Sendung" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie auch die Bereitstellung von Videos mit Sequenzen aus Nachrichten, Sport oder Unterhaltung darstelle. Für die Frage, ob eine Online-Zeitung von der Richtlinie ausgenommen sei, ist laut EuGH entscheidend, ob die Videos eine untrennbare Ergänzung der journalistischen Artikel oder unabhängig davon sind.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen