Das FG Niedersachsen hat ein Verfahren bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dieses Verfahren ist beim BVerfG noch anhängig (Az.: 2 BvL 6/14). Nun hat das FG Niedersachsen in dem gleichen Sinne in einem anderen Verfahren vorläufigen Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag gewährt, Az.: 7 V 89/14, und eine Beschwerde zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Ein Az. des BFH ist noch nicht bekannt.