Wie sagte der altehrwürdige Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts in einer schwäbischen Kleinstadt zu dem wegen Diebstahls angeklagten Heranwachsenden, als er erfuhr, daß dieser inzwischen als Wachmann in einem Warenhaus arbeitet? “Do hat mer jo au da Bock zom Gärtner gmacht.“ (Übersetzung: „Da hat man ja auch den Bock zum Gärtner gemacht“). Wird der Angeklagte mit einem Befangenheitsantrag erfolgreich sein?
Quelle: Sammlung „Juristenwitze” Studentin Andrea Schweizer.
Anmerkung
Sie kennen den Hintergrund: Wenn ein Ziegenbock in einen Garten kommt, frisst er die Pflanzen ab und zertrampelt die Beete. Erstmals findet sich diese Redewendung bei Hans Sachs (1494-1576, Schuhmacher, Spruchdichter, Meistersinger, Dramatiker, meist in Nürnberg lebend) und zunehmend nach 1650 in niederdeutschen Quellen.