Ein Aston Martin Fahrer ist ungeschickt am Münchener Stachus bei einem Einkaufszentrum gegen eine Außenwand gefahren. Der Fahrer verließ schnell die Unfallstelle, ohne sich bei der Polizei oder sonstwo zu melden. Als Begründung gab er später an, er habe den ihm drohenden Spott, womöglich durch eine Bild-Veröffentlichung im Internet, gefürchtet.
Offenbar hat der Fahrer so die Nerven verloren oder er war so dreist, dass er zuletzt auch noch 5.000 € an seine eigene Versicherung zurückzahlen musste. Vgl. Urteil des Amtsgerichts München, Aktenzeichen 343 C 9528/14, Pressemitteilung 29/15. Die Begründung mit dem Gespött half dem Fahrer natürlich nicht.
Anmerkungen
Aus der Pressemitteilung ergibt sich zu weiteren, oft noch schlimmeren Folgen nur, dass der Fahrer wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle verurteilt wurde.
Die Regel-Fahrerflucht-Strafe ist eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen, also drei Monatseinkommen.
Hinzu kommen kann - was in dem entschiedenen Fall einigermaßen wahrscheinlich ist - ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, oder es wird die Fahrerlaubnis entzogen. Beim Entzug der Fahrerlaubnis verlieren Sie die Berechtigung und müssen nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten versuchen, wieder eine Fahrberechtigung zu bekommen. In sehr schwerwiegenden Fällen droht, dass eine Fahrberechtigung erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen MPU - Medizinisch-Psychologische Untersuchung („Idiotentest”) erworben werden kann.