Viele Vermieter haben schon erfahren müssen, wie schwierig es ist, Wohnraum-Mietverhältnisse zu kündigen. Bemerkenswert ist deshalb ein Urteil, das eine Kündigung als gerechtfertigt beurteilt hat. Am Ende wird in der Pressemitteilung zum Urteil des Amtsgerichts München Az. 425 C 16113/14 zugunsten des Mieters (dem gekündigt worden ist) erklärt:
”Das Gericht hält in seinem Urteil dem Beschuldigten zugute, dass es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt hat und er sich danach lange in stationärer Behandlung befand.”
Anmerkungen:
1. Der Vorfall wird in der Pressemitteilung (siehe oben) sehr ausführlich geschildert.
2. Die Vermieterin hatte fristlos gekündigt. Sie musste, weil der Mieter in der Wohnung verblieb, auf Räumung klagen. Dadurch verging so viel Zeit, dass sich das Gericht damit begnügen konnte festzustellen, dass eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.