So entschieden hat der Europäische Gerichtshof, Az.: C-257/14. Der EuGH urteilte im Fall einer Klägerin aus den Niederlanden, deren Flug von Quito nach Amsterdam 29 Stunden Verspätung hatte. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Wartung der Flugzeuge unabhängig von möglichen technischen Problemen in der Verantwortung der jeweiligen Fluggesellschaft liege. Ausgenommen seien jedoch nicht erkennbare Konstruktionsfehler, welche die Flugsicherheit gefährden, Sabotageakte oder Terrorangriffe. Quelle auch euractiv.de