Wenn nach einer Norm eine Rechtserklärung „elektronisch” zu erfolgen hat, reicht ein einfaches elektronisches Dokument aus, also insbesondere eine einfache E-Mail. So hat der BFH zu Presseerklärung.
Anmerkung
Was der BFH zu einem Rechtsmittel entschieden hat, gilt nach seiner Ansicht grundsätzlich allgemein für Rechtserklärungen, lässt sich der Presseerklärung mittelbar entnehmen.
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