Bei jedem Juristenessen wird wohl gegenwärtig - wie gestern bei uns - das Weisungsrecht der Exekutive gegenüber den Staatsanwaltschaften diskutiert. Erfreulich schnell hat sich gestern am Nachmittag der Deutsche AnwaltVerein in seiner Depesche geäußert. Wir geben die Stellungnahme nachfolgend wider. Die Hervorhebungen stammen von uns.
Hier nun die Stellungnahme des AnwaltVereins: „Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – DAV dafür In der aktuellen Debatte, ob das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften bestehen bleiben soll, hat sich auch der DAV zu Wort gemeldet. Der Deutsche Richterbund hat die aktuelle Diskussion um den ehemaligen Generalbundesanwalt zum Anlass genommen, die Abschaffung des Weisungsrechts zu fordern. Der DAV weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften zur Exekutive und nicht zur rechtsprechenden Gewalt gehören. Die Exekutive bedarf allerdings der parlamentarischen Kontrolle. Dies geschieht mittelbar durch die Verantwortlichkeit der jeweiligen Justizminister. Sollten die Staatsanwaltschaften nicht mehr dem Weisungsrecht unterliegen, gäbe es auf der einen Seite einen Machtzuwachs bei gleichzeitigem, nicht zu akzeptierendem Kontrollverlust. Der DAV warnt insoweit vor einer 'Demokratielücke'. Am vergangenen Freitag hat der DAV ebenfalls per Pressemitteilung eine Reform der Vorschriften zum publizistischen Landesverrat gefordert. In seiner jetzigen Form kann die Regelung nicht bestehen bleiben.”