Am 24. März 1973 traten die Fußball-Profis von Eintracht Braunschweig erstmals mit dem Hubertus-Hirschen auf der Brust gegen Schalke 04 an. Die Aufregung war groß, obwohl es schon Bandenwerbung gegeben hatte. Der Schiedsrichter zögerte, das Bundesligaspiel anzupfeifen.
In dieser Saison erlösen allein die 18 Erstligisten fast 130 Millionen Euro durch Werbung auf der Brust.
Nach einem Urteil des Anwaltsgerichtshofs Hamm 1 AGH 16/15 ist es unzulässig, dass ein Anwalt auf der Rückseite seiner Robe - aus acht Metern Entfernung lesbar - seinen Namen und seine Internetadresse zeigt. Der Gerichtshof: Aus dem Zweck des Robetragens folge, dass die Robe des Anwalts frei zu sein habe von werbenden Zusätzen.