Die Reihe nimmt kein Ende. Immer wieder benutzen Unternehmen „Focus” für Firmierungen, Produktbeschreibungen und Domain-Namen.
Außergerichtliche Schreiben mit Hinweisen auf die mittelbare oder gar unmittelbare Verwechslungsgefahr sowie die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, die Verwässerungsgefahr und die Rufausbeutung können die Unternehmen oft nicht dazu bewegen, sich gleich zu korrigieren. Folglich muss geklagt werden. Meist reichen dann jedoch die gerichtlichen Hinweise im Termin zur mündlichen Verhandlung dafür aus, dass die Gegner die FOCUS-Rechte anerkennen und das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlässt.
Hier können Sie als Beispiel das Urteil nachlesen, das vorgestern gegen die FOCUS Medicenter GmbH Optoelektronik Entwicklung und Vertrieb erlassen worden ist. Aus Ziff. III können Sie entnehmen, dass auch die Internet-Domain-Bezeichnung „focus-medicenter” untersagt wurde.