Über den Beschluss des OLG Düsseldorf Az. I-16 W 92/14 wird sicher noch öfters gestritten werden.
Antragsteller war ein Notar. Ihm gehörten mehrere Mehrfamilienhäuser. Über ihn wurde in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung berichtet. Nach eigenen Angaben ging der Notar bereits gegen die WAZ erfolgversprechend vor.
Den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Redakteurin lehnten das LG und das OLG mit der Begründung ab, eine Eilentscheidung gegen die Redakteurin sei in Bezug auf den konkreten Streitgegenstand nicht notwendig. „Denn - so das OLG wörtlich - es ist nicht zu erwarten, dass diese [die Redakteurin] dann außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit für die Westdeutsche Allgemeine Zeitung entsprechende Äußerungen tätigen wird.”
Anmerkung:
Das OLG geht nicht darauf ein, dass Journalisten durchaus öfters für mehrere Verlage arbeiten, und sei es nur mit „Gastkommentaren”.