Diese weitere einstweilige Verfügung richtet sich direkt gegen die von Springer aufgestellte Plagiats-Behauptung. Hier können Sie die neue einstweilige Verfügung einsehen. Gerichtlich bestätigt wurde die Verwechslungsgefahr bekanntlich bis jetzt dagegen gleich doppelt in umgekehrter Richtung zugunsten der „Frau im Trend” (Senator Verlag) gegen die „Frau von Heute” (des Springer-Verlages).
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