Der Pressemitteilung können Sie insbesondere entnehmen:
Der Name des Co-Piloten, Andreas Lubitz, durfte von Anfang an genannt werden.
Seitdem die Staatsanwaltschaft Marseille bekannt gab, dass der Co-Pilot Lubitz das Flugzeug absichtlich in Suizidabsicht abstürzen ließ, durfte er vorverurteilt werden.
Namen und Fotos der Opfer und ihrer Angehörigen durften nur identifizierbar veröffentlich werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelte oder eine ausdrückliche Zustimmung vorlag.
Das Haus, in dem der Pilot mit seinen Eltern wohnte, durfte zum Schutz der Eltern nicht vollständig gezeigt werden.
Über die Partnerin des Co-Piloten durfte nicht identifizierbar berichtet werden.