Soeben, am 2. Juni, hat das Österreichische Bundeskanzleramt eine „Urheberrechtsnovelle 2015” auf seiner Homepage veröffentlicht. Als Gesetz soll sie noch im Juli beschlossen werden und am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Nach ihr wird ein Leistungsschutzrecht eingeführt, das dem in Deutschland seit 1. August 2013 geltenden (§ 87 f Urheberrechtsgesetz, UrhG) stark ähnelt. Rechtspolitisch ist von besonderer Bedeutung, dass das Recht auch in Österreich zwar noch verhältnismäßig schwach ist, durch die Einführung dieses Rechts in Österreich jedoch bestätigt wird: Es ändert sich nichts daran, dass „die Weichen gestellt” sind; zumal auch die EU dabei ist, ein Leistungsschutzrecht (als Gemeinschaftsrecht) zu konzipieren. Die heftigste Auseinandersetzungsphase dauerte in Deutschland vier Jahre.
Siehe zu Einzelheiten hier auf unserer Homepage über die Suchfunktion „Leistungsschutzrecht”.