Das Amtsgericht München hat in einem in den Fachzeitschriften noch nicht veröffentlichten Urteil entschieden:
Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit „sie promovierter Arsch” kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Siehe Pressemitteilung zum Urteil AG München 474 C 18543/14. Der Münchener Anwaltverein hat dieses Urteil soeben in seinen Juni-Mitteilungen unter „Interessante Entscheidungen” aufgeführt.
Mieter und Vermieter waren zuvor schon zerstritten. Das Gericht: Die Vertragsverletzung durch die Beleidigung wiegt so schwer, dass dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Eine Abmahnung erübrigte sich, so das Gericht, weil die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien so schwerwiegend erschüttert war, dass sie auch nicht durch eine Abmahnung wiederhergestellt werden konnte.