„Die Frage mag in der Schweiz subversiv erscheinen, ist doch „das” Volk der Souverän, die oberste Instanz, die nicht zu hinterfragen ist. Doch es gibt mindestens fünf Dimensionen des Volkes:
die Bevölkerung (alle sich in der Schweiz aufhaltenden Menschen), das Schweizervolk (alle Menschen mit Schweizer Bürgerrecht), die Stimmberechtigten, die Teilnehmenden an einer Abstimmung sowie schließlich die obsiegende Mehrheit. Bezieht man diese Mehrheit auf das Schweizervolk, so beträgt sie zwischen 19 und 23 Prozent bzw. weniger als 15 Prozent der von unserem Recht betroffenen Bevölkerung. Es handelt sich also um eine relativ kleine Minderheit des Schweizervolkes, die das Volk repräsentiert.”
Quelle: René Rhinow, ehemals Professor für öffentliches Recht, in Neue Zürcher Zeitung, 13.5.2015.