Eigentlich kann man doch jeden Vertrag einfach innerhalb von 14 Tagen widerrufen, das denken viele Verbraucher. Doch es gibt etliche Ausnahmen. Dies musste auch ein Reisewilliger feststellen, der den kurzfristig online gebuchten Urlaub nach Nord-Zypern nur wenige Tage später wieder rückgängig machen wollte. Das Reisebüro stellte für den Reiserücktritt Stornogebühren von 90 % in Rechnung. Zu Recht, wie das Amtsgericht Idstein (Az.: 31 C 201/13) entschied. Denn der Reisevertrag fällt nicht unter die zur Zeit der Entscheidung geltenden Regelung über Fernabsatzgeschäfte in § 312 b III Nr.6 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB a.F.. Ein Widerrufsrecht i.S.d. § 312d BGB a.F. ist bei einer Reisebuchung gar nicht gesetzlich vorgesehen. Das Gerichte stellte klar, dass die Stornogebühren in Höhe von 90% des Reisepreises, die in den Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters festgesetzt sind, wenn die Reise bis 14 Tage vor Reiseantritt storniert wird, nicht zu beanstanden sind.
Anmerkung:
Auch nach der aktuellen Rechtslage gilt jetzt nichts anderes. Nach § 312 II Nr. 4a BGB gibt es bei Reiseverträgen kein Widerrufsrecht.