Wer gehofft hatte, statt der Opt-in- setze sich doch noch die Opt-out-Lösung durch, muss umdenken. Die EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation schreibt für alle Mitgiedsstaaten vor, dass Werbe-E-Mails grundsätzlich nur zugesandt werden dürfen, wenn der Empfänger zuvor zugestimmt hat.
Diese EU-Richtlinie muss zwar erst noch - bis zum 31. Oktober 2003 - in nationales Recht umgesetzt werden. Da die Richtlinie aber ohnehin im Ergebnis nur der von den deutschen Gerichten schon heute überwiegend zum deutschen Recht vertretenen Auslegung folgt, geht es lediglich noch darum, Reste der Mindermeinung hinfällig zu machen. Die deutsche Rechtsprechung hat das Verbot ja sogar bereits über die geschäftliche Werbung hinaus auf die Informations-E-Mails politischer Parteien ausgedehnt. Über das Urteil des Landgerichts München I, das gegenwärtig in Fachzeitschriften bekannt gemacht wird, haben wir schon berichtet; das Az. des LG München I-Urteils: 33 0 17030/02.
In der FOCUS-Ausgabe 19/2003, die Sie ab morgen am Kiosk erhalten können, kündigt AOL-Geschäftsführer Laurent Klagen gegen Versender von Massenwerbemails an.