Wer gehofft hatte, statt der Opt-in- setze sich doch noch die Opt-out-Lösung durch, muss umdenken. Die EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation
schreibt für alle Mitgiedsstaaten vor, dass Werbe-E-Mails grundsätzlich nur
zugesandt werden dürfen, wenn der Empfänger zuvor zugestimmt hat.
Diese
EU-Richtlinie muss zwar erst noch - bis zum 31. Oktober 2003 - in nationales
Recht umgesetzt werden. Da die Richtlinie aber ohnehin im Ergebnis nur der von
den deutschen Gerichten schon heute überwiegend zum deutschen Recht vertretenen
Auslegung folgt, geht es lediglich noch darum, Reste der Mindermeinung hinfällig
zu machen. Die deutsche Rechtsprechung hat das Verbot ja sogar bereits über die
geschäftliche Werbung hinaus auf die Informations-E-Mails politischer Parteien
ausgedehnt. Über das Urteil des Landgerichts München I, das gegenwärtig in
Fachzeitschriften bekannt gemacht wird, haben wir schon berichtet; das Az. des
LG München I-Urteils: 33 0 17030/02.
In der FOCUS-Ausgabe 19/2003, die Sie
ab morgen am Kiosk erhalten können, kündigt AOL-Geschäftsführer Laurent Klagen
gegen Versender von Massenwerbemails an.
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