Das Landgericht Köln Az.: 14 O 315/14 hatte erstinstanzlich, wie oft berichtet, in dem Streit um die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten Kohls durch seinen Biographen Schwan zugunsten des Altkanzlers geurteilt.
Das OLG Köln hat als Berufungsgericht angekündigt, dass es beabsichtigt, das Urteil des LG Köln zu bestätigen. Das Münchener Institut für Urheber- und Medienrecht hat darüber soeben in seinen Medienrecht-News berichtet.
In diesem Bericht wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Kohl bereits in zwei Instanzen einen Streit um die Herausgabe der Tonbänder - Aufzeichnung von 630 Stunden Gesprächen - gewonnen hat.