wird heute von der F.A.Z. auf der Medien-Seite geadelt. Michael Hanfeld stellt die zugunsten Huberts „Frau im Trend” gegen „Frau von Heute” aus dem Hause Springer erlassenen einstweiligen Verfügungen von Grund auf in den Gesamtzusammenhang der „Liste mit Zeitschriften, die einander ähneln und irgendwann einmal ihren Ursprung nahmen in einem der Verlage von Burda”.
Huberts „Lisa” folgten „Laura” aus dem Bauer-Verlag und „Lea” vom Klambt Verlag. Der noch von Senator Burda geschaffenen Zeitschrift „mein schöner Garten” folgten „Flora” aus dem Hause Gruner+Jahr und viele weitere Konkurrenten. Den Spezialtiteln wie „Lisa Wohnen&Dekorieren” entsprachen andere wie „Bild der Frau Wohnen&Gestalten”, wobei „Bild der Frau” wiederum in anderer Hinsicht Ursprungsrechte geltend gemacht hat, mit juristischen Anträgen in einstweiligen Verfahren aber gescheitert ist.
Damit uns nicht falsche Objektivität vorgeworfen werden kann: Huberts Reise durchs Copy-Land begleitet juristisch seit einem Jahrzehnt insgesamt unsere Kanzlei. Sachbearbeitender Anwalt für die einstweiligen Verfügungsverfahren der letzten Wochen in Hamburg, München und Köln ist Marcus M. Herrmann.