wird heute von der F.A.Z. auf der Medien-Seite geadelt. Michael Hanfeld stellt die
zugunsten Huberts „Frau im Trend” gegen „Frau von Heute” aus dem Hause Springer
erlassenen einstweiligen Verfügungen von Grund auf in den Gesamtzusammenhang der
„Liste mit Zeitschriften, die einander ähneln und irgendwann einmal ihren
Ursprung nahmen in einem der Verlage von Burda”.
Huberts „Lisa” folgten
„Laura” aus dem Bauer-Verlag und „Lea” vom Klambt Verlag. Der noch von Senator
Burda geschaffenen Zeitschrift „mein schöner Garten” folgten „Flora” aus dem
Hause Gruner+Jahr und viele weitere Konkurrenten. Den Spezialtiteln wie „Lisa
Wohnen&Dekorieren” entsprachen andere wie „Bild der Frau
Wohnen&Gestalten”, wobei „Bild der Frau” wiederum in anderer Hinsicht
Ursprungsrechte geltend gemacht hat, mit juristischen Anträgen in einstweiligen
Verfahren aber gescheitert ist.
Damit uns nicht falsche Objektivität
vorgeworfen werden kann: Huberts Reise durchs Copy-Land begleitet juristisch
seit einem Jahrzehnt insgesamt unsere Kanzlei. Sachbearbeitender Anwalt für die
einstweiligen Verfügungsverfahren der letzten Wochen in Hamburg, München und
Köln ist Marcus M. Herrmann.
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